Mallorca: Anmeldung zur offiziellen Katalanisch-Prüfung

Viele Deutsche träumen davon, auf die beliebte Ferieninsel Mallorca auszuwandern. Jedoch ist vielen Mallorca-Auswanderern gar nicht bewusst, dass auf den Balearen-Inseln für gewisse Berufe ein Sprachnachweis, dass man Katalanisch spricht, vorgelegt werden muss! Doch keine Angst: Von dieser Regel sind Sie zum Beispiel nur dann betroffen, wenn Sie im öffentlichen Dienst oder als Lehrer/-in an einer öffentlichen Schule auf den Balearen arbeiten möchten. Wer auf Mallorca z.B. einen Job als Kellner/-in in einem Hotel oder Restaurant, als Verkäufer/-in in einem Geschäft oder als Immobilienmakler antreten möchte, muss vor Antritt der neuen Arbeitsstelle keine Katalanisch-Prüfung ablegen.

Anmeldung zur offiziellen Katalanisch-Prüfung auf Mallorca

Wer ein Sprachzertifikat in Katalanisch ablegen muss oder möchte, kann sich noch zum 18. November 2014 beim Institut d´Estudis Baleàrics (Abkürzung: IEB) in Palma de Mallorca für die entsprechende Prüfung anmelden. Die Examen finden dann im Jahr 2015 an drei verschiedenen Terminen statt: Für die schriftlichen Prüfungen sind Termine am 24. sowie am 31. Januar festgesetzt, die mündliche Prüfung erfolgt am 14. März. . Mehr Informationen zur Anmeldung sowie zur Prüfung finden Sie auf der Webseite des balearischen Studieninstituts.

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